Glaube aktuell
Dez
Unser Gemeindehaus finden Sie in Kulmbach in der Weltrichstr. 1.
Sie können unser Gemeindehaus für Ihre Veranstaltungen unter folgenden Bedingungen mieten:
Das Gemeindehaus der Gemeinschaft i.d. Kirche, Weltrichstr. 1 in Kulmbach, dient in erster Linie der Gemeindearbeit. Soweit das Gemeindehaus nicht für diese Zwecke beansprucht wird, kann es durch Dritte genutzt werden. Die Benutzung des Hauses hat in einer Weise zu geschehen, die nicht im Widerspruch zum christlichen Charakter der eigentlichen Nutzung des Hauses steht.
Nicht genutzt werden kann das Gemeindehaus für Veranstaltungen, bei denen mit großer Lärmbelästigung der Anwohner und unserer Mieter zu rechnen ist. Ab 22.00 Uhr ist das Anrecht der Nachbarschaft und der Mieter auf Nachtruhe unbedingt zu respektieren.
Die Benutzung der überlassenen Räume und Einrichtungen (z.B. Küche) erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Benutzers. Dieser übernimmt die Haftung für alle Personen- und Sachschäden, die uns unverzüglich zu melden sind. Die Kosten für entstandene Schäden sind vom Veranstalter bzw. Nutzer zu übernehmen. Der Nutzer/Veranstalter sorgt für einen ausreichenden Versicherungsschutz.
Bei Veranstaltungen, an denen Jugendliche beteiligt sind, sind die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes einzuhalten. Vom jeweiligen Nutzer sind die notwendigen Genehmigungen einzuholen, entsprechende Gebühren zu entrichten sowie feuerpolizeiliche und sonstige Bestimmungen zu beachten. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass offenes Feuer verboten ist. Ausgenommen hiervon sind Kerzen in entsprechend dafür vorgesehenen Kerzenständern als Tischschmuck.
Die Vorbereitung des Gemeindehauses für Veranstaltungen, das Aufräumen und Reinigen der benutzten Räume incl. der Toiletten ist Aufgabe des Veranstalters. Hierbei ist die Einweisung durch den Vermieter zu beachten. Nach Ende der Veranstaltung sind alle Fenster und Türen zu schließen und alle Geräte auszuschalten.
Für die Dauer der Überlassung (von Schlüsselübergabe bis Schlüsselrückgabe) obliegen die Verkehrssicherungspflichten dem Nutzer. Er ist insbesondere für das Freihalten der Fluchtwege und Ausgänge verantwortlich.
Bei Nutzung des Gemeindehauses durch Dritte ist der anfallende Müll nach den Vorschriften des Landkreises selbst zu entsorgen. Die zum Gemeindehaus gehörigen Mülltonnen stehen hierfür nicht zur Verfügung. Der gesamte Müll muss mit Rückgabe des Gemeindehauses entsorgt sein.
In allen Räumen herrscht striktes Rauchverbot.
Der Aufenthalt von Tieren im Gemeindehaus ist untersagt.
Ein event. notwendiger Schlüssel wird gegen eine Kaution in Höhe von 50,- € ausgegeben und darf nicht nachgemacht werden.
Für die Benutzung des Gemeindehauses durch Dritte ist im Voraus ein Kostenbeitrag zu entrichten:
abends | ganzer Tag | Abend vorher | Morgen danach | |
Saal | 60,- € | 100,- € | 30,- € | 30,- € |
Gruppenraum | 20,- € | 40,- € | 10,- € | 10,- € |
Küchennutzung | pauschal 40,- € |
Hier die Hausordnung mit Kostenerstattung zum Download.
Losung für Mittwoch, 04.12.2024
O dass du auf meine Gebote gemerkt hättest, so würde dein Friede sein wie ein Wasserstrom und deine Gerechtigkeit wie Meereswellen.
- Jesaja 48,18Die Frucht der Gerechtigkeit wird gesät in Frieden für die, die Frieden stiften.
- Jakobus 3,18